"Beim Umzug mit einem seriösen Anbieter kommen zwei Versicherungsarten in Betracht", erklärt Dierk Hochgesang vom Bundesverband Möbelspedition und Logistik (AMÖ).

Unterliegt die Firma dem Güterkraftverkehrsgesetz - das ist in der Regel der Fall, wenn sie für den Transport Fahrzeuge mit zulässigem Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen aufwärts einsetzt -, sei das Umzugsgut über die gesetzlich vorgeschriebene Grundhaftung versichert.

Sie beträgt laut Hochgesang 620 Euro pro Kubikmeter Umzugsgut und tritt für alle Schäden ein, die durch das Umzugsunternehmen entstehen. Versichert sind Möbel und Transportkisten demnach von dem Augenblick an, in dem der Spediteur die Verantwortung für das Gut übernimmt - also die Kisten anfasst, um sie zum Umzugswagen zu tragen.

Kostbarkeiten gesondert versichern

Reguliert werde der Schaden zum Zeitwert des beschädigten Gutes. Ausgenommen seien Schäden bei selbst gepackten Umzugskisten, unabwendbaren Ereignissen und durch Dritte verursachte Unfälle.

Um die Möbel auch bei unabwendbaren Ereignissen wie etwa Naturkatastrophen versichert zu wissen, können Verbraucher dem AMÖ- Sprecher zufolge eine freiwillige Transportversicherung abschließen.

Sie wird extra berechnet, und der Spediteur müsse sie dem Auftraggeber zumindest anbieten, sagt Hochgesang. Ausgenommen seien aber auch hier meist kostbare Wert- und Kunstgegenstände, Antiquitäten und Pflanzen, die in der Regel gesondert zu versichern sind.

Macht ein Anbieter auf Nachfrage zum Versicherungsschutz keine Angaben oder weigert sich, seine Güterverkehrserlaubnis vorzuzeigen, sollten sich Verbraucher vorsichtshalber ein anderes Umzugsunternehmen suchen.

Denn bei schwarz arbeitenden Anbietern und Firmen ohne Versicherungsschutz blieben Auftraggeber dem Sprecher zufolge bei Transportschäden im Zweifel auf ihrem Schaden sitzen.

 

Quelle: www.sueddeutsche.de